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15. Mai 2009 Drucken Drucken
Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen nicht verpflichtend

„Die Betreiber privater Abwasseranlagen sind in Niedersachsen gesetzlich nicht verpflichtet, die Dichtheit der Leitungen zu überprüfen“, teilte der CDU-Landtagsabgeordnete Martin Bäumer mit. Dies ergibt sich aus einer Stellungnahme des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz, die der Glandorfer Landtagsabgeordnete in dieser Woche im Rahmen einer gemeinsam mit mehreren CDU-Landtagsabgeordneten gestellten Kleinen Anfrage erhalten hat.

Das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) sieht vor, dass von der Eigenüberwachung die Hausanschlüsse nicht erfasst sein sollen. Ziel der gesetzlichen Regelung zur Dichtheitsprüfung ist lediglich die öffentliche Kanalisation.

Jedoch weist das Umweltministerium auf die Möglichkeit hin, dass Betreiber privater Abwasseranlagen durch die Städte und Gemeinden zur Dichtheitsprüfung verpflichtet werden können, wie dies beispielsweise in Osnabrück passiert ist. Auf Basis einer kommunalen Abwassersatzung hat der Stadtrat im März dieses Jahres private Hausbesitzer verpflichtet, bis Ende 2015 ihre Abwasserrohre von einem anerkannten Fachbetrieb durchleuchten zulassen und die Dichtheit der Stadt schriftlich zu belegen.

„Unnötig und realitätsfern“, meint Bäumer, der einen enormen Verwaltungsaufwand befürchtet und keinen Sinn in einer Verpflichtung sieht. Die Bürger würden schon in ihrem eigenen Interesse dafür sorgen, dass die Rohre vom Hausanschluss bis zum Schmutzwasserkanal „dicht und funktionstüchtig“ seien. „Undichte Rohre können sich sehr schnell zusetzen, dass nimmt doch niemand freiwillig hin“, sagte der Landtagsabgeordnete, der auch umweltpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist. „Ich hoffe, dass nicht noch weitere Kommunen auf die Idee kommen, ihre Bürger unnötig zu gängeln.“

Den genauen Wortlaut der Anfrage sowie die Antwort des niedersächsischen Umweltministeriums können interessierte Bürgerinnen und Bürger unter folgendem Link einsehen: Drucksache 16/1262.

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