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| Anfragen an die Landesregierung |
Der Paragraph 46 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages gestattet es mir als Landtagsabgeordneten, sogenannte “Kleine Anfragen” zur schriftlichen Beantwortung an die Landesregierung zu stellen. Eine “Kleine Anfrage” bezeichnet dabei eine auf wenige Punkte begrenzte Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt. Parlamentarier dürfen diese Fragen an die Exekutive - also die Regierung - stellen und üben auf dieseWeise ein effektives Mittel der parlamentarischen Kontrolle aus. In der Regel dauert es wenige Wochen, bis sich die Landesregierung zu der Fragestellung äußert und Antworten gibt. Die Landesregierung formuliert ihre Antworten auf Basis momentan verfügbarer Fakten, eine allzu tiefgehende inhaltliche Recherche ist daher nicht von Nöten. Auf dieser Seite finden Sie alle Anfragen, die ich im Laufe der aktuellen 16. Legislaturperiode des Niedersächsischen Landtages (seit Januar 2008) alleine oder gemeinsam mit anderen Abgeordneten an die Landesregierung gestellt habe. Über die aufgeführten Links gelangen Sie zu den offiziellen Parlamentsdokumenten des Niedersächsischen Landtages, in denen die Anfragen und die Antworten zusammengefasst sind. Schriftliche Anfragen:
Mündliche Anfragen:
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