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Transparenz (Diäten)

Beim Einkommen eines Politikers gibt es keine Geheimnisse. Ganz egal, ob auf der Landes-, der Kreisebene oder der Gemeindeebene, für alle Zahlungen gibt es Beschlüsse, die anschließend in Gesetzen oder Satzungen veröffentlicht werden und die für jedermann einsehbar sind.

Um Ihnen die Recherche zu erleichtern und Ihnen zu zeigen, dass mir Transparenz sehr wichtig ist, habe ich Ihnen die für mein persönliches Einkommen relevanten Daten zusammengestellt:

1. Entschädigung als Landtagsabgeordneter:
Als Grundentschädigung erhalte ich pro Monat 6.000 Euro (seit 1. Januar 2011), die voll steuerpflichtig sind. Daneben erhalte ich für die Wahlkreisarbeit eine steuerfreie, pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.048 Euro pro Monat. Außerdem wird für offizielle Veranstaltungen noch ein Tagegeld gezahlt, dass bei eintägigen Sitzungen 15 Euro und bei mehrtägigen Sitzungen 23 Euro pro Tag beträgt. Reisekosten mit dem eigenen PKW werden in Höhe von 0,30 Euro pro Kilometer erstattet. Außerdem bin ich als Abgeordneter im Besitz einer Netzkarte der 1. Klasse der Deutschen Bahn, mit der ich für meine politische Arbeit alle Züge in Niedersachsen und nach Berlin benutzen kann. Für notwendige Übernachtungen werden die Kosten bis zu einer Höchstgrenze übernommen.

Wenn Sie weitere Details erfahren möchten, dann schauen Sie doch einfach in das Niedersächsische Abgeordnetengesetz.

2. Entschädigung als Mitglied des Kreistages des Landkreises Osnabrück
Als Kreistagsmitglied erhalte ich eine Aufwandsentschädigung von monatlich 310 Euro und daneben als Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion 620 Euro pro Monat. Zusätzlich wird pro Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 30 Euro gezahlt. Fahrtkosten mit dem eigenen PKW werden in Höhe von 0,30 Euro pro Kilometer erstattet.

Die monatliche Aufwandsentschädigung und die Sitzungsgelder sind steuerpflichtig, es besteht aber ein Freibetrag in Höhe von 6.144  Euro pro Jahr für Fraktionsvorsitzende (gemäß RdErl. d. MF v. 16. Juli 2009).

Diese Zahlen entstammen der Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten und sonstiger Ausschussmitglieder vom 19. Dezember 2011.

3. Entschädigung als Mitglied des Rates der Gemeinde Glandorf
Als Mitglied des Rates der Gemeinde Glandorf erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 32 Euro. Für die Teilnahme an Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen wird ein Sitzungsgeld in Höhe von 13 Euro gezahlt.

Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder sind steuerpflichtig, es gibt aber auch hier Freibeträge.

Die entsprechende Satzung finden Sie hier:
Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Glandorf

4. Weitere Einkünfte
Weitere Einkünfte erziele ich nicht, da ich neben meinen politischen Mandaten keine berufliche Tätigkeit ausübe, um mich voll und ganz auf diese Arbeit konzentrieren zu können.

Hinweis zum Schluss:
Gerade die Diäten aus der Tätigkeit als Landtagsabgeordneter mögen Ihnen auf den ersten Blick möglicherweise hoch erscheinen. Damit haben Sie ggf recht. Sie sollten bei der Beurteilung aber in Betracht ziehen, dass die Arbeitswoche eines Landtagsabgeordneten nicht nach 40 Stunden Arbeitszeit endet und eine Fünf-Tage-Woche sehr selten ist.